Erkunde die Geschichte von Migration, Staatsbürgerschaft und Zugehörigkeit in Deutschland und den USA über die Jahrhunderte.
2000
-
2005
Staatsangehörigkeitsreform und Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes
Im Jahr 2000 trat die von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Das bisherige Abstammungsprinzip (ius sanguinis) wurde um das Geburtsortsprinzip (ius solis) erweitert. Ab diesem Zeitpunkt erhalten in Deutschland geborene Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern mindestens ein Elternteil über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt. Die Reform schloss damit jedoch Menschen aus, die vor 2000 in Deutschland geboren wurden, sowie Kinder in Familien mit Duldung oder Staatenlosigkeit. Die ebenfalls geplante Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft wurde durch eine rassistische Kampagne der CDU in Hessen verhindert.
2005 wurde das Zuwanderungsgesetz verabschiedet, das mehrere Gesetze bündelte. Dadurch wurde das bisherige “Ausländergesetz” durch das ”Aufenthaltsgesetz” ersetzt. Nach politischen und wirtschaftlichen Interessen wurde die Zuwanderung für einige Personengruppen erleichtert. Für EU-Bürger*innen wurde das “EU-Freizügigkeitsgesetz” eingeführt. Vor dem Inkrafttreten legte die "Unabhängige Kommission Zuwanderung" Empfehlungen für eine moderne Zuwanderungspolitik vor. Das endgültige Gesetz betonte jedoch stärker die Begrenzung der Zuwanderung.