Erkunde die Geschichte von Migration, Staatsbürgerschaft und Zugehörigkeit in Deutschland und den USA über die Jahrhunderte.
1955
-
1986
Anwerbeabkommen BRD und DDR
Zwischen 1955 und 1973 schlossen die Regierungen der BRD Arbeitsmigrationsabkommen mit Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien. Mit zusätzlichen Programmen wurden aus Südkorea Bergarbeiter und Krankenschwestern angeworben. 1973 wurde die Arbeitsmigration gestoppt. Obwohl anfangs nicht vorgesehen, ließen sich viele Migrant*innen in der BRD nieder, trugen zur Finanzierung des Sozialstaats bei und leisteten einen erheblichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum. Sie gründeten Familien oder holten sie nach, etablierten zahlreiche Selbstorganisationen und gestalteten das gesellschaftliche und kulturelle Leben mit.
Die DDR schloss Anwerbeabkommen mit sozialistischen Staaten. 1963 mit Polen und bis zum Jahr 1986 mit Ungarn, Algerien, Kuba, Mosambik, Vietnam, der Mongolei, Angola, China und Nordkorea. Die Arbeitsmigrant*innen wohnten in streng kontrollierten Wohnheimen abseits der einheimischen Bevölkerung und verrichteten oft körperlich anstrengende Arbeit. Nach 1989 kündigte das wiedervereinigte Deutschland die Verträge zwischen der DDR und den sozialistischen Ländern auf. Dies hatte zur Folge, dass ein Großteil der noch verbliebenen 90.000 Menschen die Arbeitsplätze verlor und ausreisen musste.
Vietnamesische Arbeiterin 1989 im VEB Sternradio in Berlin-Schöneweide.
Germany
Sources
Monika Mattes. „Gastarbeiterinnen“ in der Bundesrepublik: Anwerbepolitik, Migration und Geschlecht in den 50er bis 70er Jahren. Frankfurt am Main: Campus Verlag, 2005.
Jochen Oltmer, Axel Kreienbrink. Das „Gast-arbeiter“-System: Arbeitsmigration und ihre Folgen in der Bundesrepublik Deutschland und Westeuropa.. München.: Oldenbourg, 2012.
Roland Roth, Dieter Rucht. Die sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945: ein Handbuch. New York, Frankfurt am Main: Campus Verlag, 2008.