Erkunde die Geschichte von Migration, Staatsbürgerschaft und Zugehörigkeit in Deutschland und den USA über die Jahrhunderte.
1989
Migration aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion
Ab den späten 1980er Jahren migrierten Millionen aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Dabei wurden zwei Gruppen privilegiert behandelt:
Um jüdische Menschen vor dem wachsenden Antisemitismus in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu schützen und als symbolische Wiedergutmachung für die Shoah, erhielten sie als sogenannte Kontingentflüchtlinge ohne einen Asylantrag eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. 2005 wurden die Aufnahmebedingungen verschärft. Nun müssen Jüd*innen vor der Einreise Deutschkenntnisse sowie die Bereitschaft einer jüdischen Gemeinde zur Aufnahme nachweisen.
(Spät-)Aussiedler*innen erhielten bereits 1953 das Recht zur Einreise nach Deutschland, obwohl die Ausreise während der Sowjetzeit selten erlaubt war. Sie erhielten die deutsche Staatsbürgerschaft, Zugang zu Sprachkursen und Sozialleistungen. Dies war zwar als Wiedergutmachung für die Verfolgung unter dem stalinistischen Regime gedacht, basierte aber auch auf der rassistischen Annahme einer "deutschen Volkszugehörigkeit". Bis zum Ende des Jahres 1992 wurden die Migrantinnen als "Aussiedler" klassifiziert, ab 1993 tragen sie den rechtlichen Status "Spätaussiedler".
Nach der Wiedervereinigung beschließen die Ministerpräsident*innen der Länder, jüdische Migrant*innen aus der Sowjetunion als sogenannte Kontingentflüchtlinge aufzunehmen. Sie genießen sie Privilegien gegenüber anderen Migrant*innen in Bezug auf ihren Aufenthaltsstatus und die doppelte Staatsbürgerschaft.